Zahlen Sie auch zu viel Miete?Kostenlose Berechnung!
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Miete senken mit der Mietpreisbremse

Ist die neue Mietpreisbremse auch für Ihre Wohnung in München anwendbar?
Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Sie auch zu viel Miete bezahlen!


  • Kostenlose Einschätzung der Mietpreishöhe
  • Von Anwälten geprüft und entwickelt
  • Mietpreisberechnung mit Hilfe von KI

HABE ICH ZU VIEL MIETE BEZAHLT?

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Wie geht das?

Kostenlos Maximalmiete prüfen
Dauer ca. 5-8 Minuten

  1. Sie füllen unseren Online Fragebogen aus.
  2. Wir berechnen anhand von statistischen Methoden und selbstlernende Algorithmen, wieviel Miete Sie zu viel bezahlen und wie hoch ihr Sparpotenzial ist.
  3. Sie erhalten ein sehr genaues Ergebnis für die zulässige Miete, das auch gerichtlich verwertbar ist. Unsere Berechnung der Maximalmiete berücksichtigt, neben dem qualifizierten Mietspiegel der Stadt München, die gesamte bundesweite Rechtsprechung zur Mietpreisbremse.
  4. Sie können die Folgen der Mietpreisbremse für Ihre Wohnung sofort nachvollziehen und die Differenz zwischen bezahlter Miete und Maximalmiete vom Vermieter für die letzten 30 Monate zurückverlangen.
  5. Sie können nach Eingabe aller Daten bequem einen Rechtsanwalt beauftragen die Mietpreisbremse für Sie durchzusetzen.

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Unsere Mission

Die Mieten in den Ballungsgebieten in Deutschland steigen Jahr für Jahr und sind bereits heute viel zu hoch. Vor allem steigen sie schneller als die Gehälter und Löhne.

Viele Menschen können dadurch die immer höheren Mieten nicht mehr bezahlen. Der Gesetzgeber hat reagiert und mit der Mietpreisbremse Abhilfe geschaffen. Die Mietpreisbremse müssen Sie aber gegenüber Ihrem Vermieter durchsetzen, um zu viel bezahlte Miete herauszubekommen und in Zukunft weniger Miete zu bezahlen.

Bei uns können Sie sich sicher sein: Wir helfen ihnen kompetent, lösungsorientiert und engagiert weiter.

Sie haben während Ihrem Mietverhältnis viele Rechte!

Machen Sie davon Gebrauch.

Ein Partner mit langjähriger Expertise

Nicolas Roski (B.Sc.) Rechtsanwalt

Die wichtigsten Antworten zur Mietpreisbremse:

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse ist ein Gesetz, dass die Mieten deckeln soll. Der Deckel funktioniert so, dass bei Neuvermietungen keine Miete verlangt werden kann, die über 10% der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. 

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist ein statistischer Wert aller umliegenden Wohnungen, die mit Ihrer vergleichbar sind und dem Mietpreis der dort verlangt wird. Dieser wird alle zwei Jahre von der Stadt München durch Fragebögen, die an die Mieter in München versandt werden, festgestellt. Anhand dieser Informationen stellt die Stadt München einen qualifizierten Mietspiegel auf, der die ortsübliche Vergleichsmiete anhand einer Spannweite (z.B. von 8 € bis 15 € pro m²) feststellt.

Wo gilt die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse gilt in ganz Deutschland. Voraussetzung ist, dass ein angespannter Mietmarkt durch das Bundesland festgestellt wird. In Bayern ist für einen Großteil der Gemeinden ein angespannter Mietmarkt ermittelt worden. Die ortsübliche Vergleichsmiete und ihre Berechnung sind also von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

Für wen gilt die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse gilt nur im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter und nur für Wohnungen die hauptsächlich zum Wohnen genutzt werden und nicht für Studentenwohnheime, Sozialwohnungen oder Einfamilienhäuser.

Wie funktioniert die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse begrenzt die zulässige Maximalmiete bei Neuvermietungen auf das Niveau von maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete. 

Was ist ein qualifizierter Mietspiegel?

Die Stadt München wertet die statistische Erhebung der bezahlten Mieten durch Fragebögen an die Mieter in München alle zwei Jahre aus und veröffentlicht diese auf ihrer Webseite. Anhand von Merkmalsgruppen (z.B. Hochhaus, Altbau etc.) wird dort die Wohnung in ein Preisklassen kategorisiert.

Wie kann ich die Mietpreisbremse durchsetzen?

Sie berechnen mit unserem Algorithmen wie weit Ihre Miete über dem ortsüblichen Vergleichsniveau liegt. Dann teilen Sie das Ergebnis dem Vermieter mit und rügen die Höhe der Miete und verlangen für die letzten 30 Monate, die zu viel bezahlte Miete zurück. Der Vermieter muss darauf eingehen, weil er gegen das Gesetz verstößt. Weigert er sich oder reagiert nicht müssen Sie allerdings gerichtliche Hilfe beantragen.

Werde ich von Soziales Wohnen auch gerichtlich vertreten?

Soziales Wohnen ist eine Initiative, die von dem Rechtsanwalt Nicolas Roski ins Leben gerufen wurde, um der Mietpreisbremse zur Wirksamkeit zu verhelfen. Wenn Sie die Mietpreisbremse vor Gericht durchsetzen müssen, geht es meistens ans Landgericht und dort brauchen Sie einen Rechtsanwalt. Wir vertreten Sie gerne! Wir werden aber alles dafür tuen, einen Rechtsstreit zu verhindern. In den meistenFällen einigen wir uns vorab mit dem Vermieter, so dass keine Klagen nötig ist und Sie keinem Prozessrisiko ausgesetzt sind.

Wenn ich klagen muss, wie hoch ist das Prozesskostenrisiko?

Uns ist es ein persönliches Anliegen, dass Sie vor Gericht gewinnen. Daher werden wir Sie bei keiner Klage einem Prozesskostenrisiko aussetzen. Entweder durch Prozesskostenhilfe, Prozessfinanzierung oder Teilklagen.

Wird sich das Verhältnis zu meinem Vermieter verändern? (Eigenbedarf)

Gewerbliche Vermieter (u.a. GmbHs, AGs, SEs, KGs) können sich nicht auf den Eigenbedarf als Kündigungsgrund berufen. Es gibt keinen sog. Betriebsbedarf, der Firmen zur Kündigung berechtigt. Erfahrungsgemäß sind gewerbliche Vermieter rechtlich beraten und bezahlen bereits auf die Rüge hin, um Prozesskosten zu vermeiden, die der Vermieter tragen muss, wenn er vor Gericht verliert, weil er zu viel Miete verlangt hat.

Private Vermieter dagegen reagieren gegenüber dem Mieter bei der Durchsetzung der Mietpreisbremse manchmal ungehalten und reagieren mit einer Kündigung wegen angeblichem Eigenbedarf. Sie müssen dem widersprechen und brauchen dann vermutlich einen Rechtsanwalt, um sich gegen die Kündigung vor Gericht zu wehren, weil das Verfahren in die Zuständigkeit des Landgerichts fallen wird. Der Vermieter muss den Eigenbedarf nachweisen und der Richter wird mit Sicherheit zur Kenntnis nehmen, dass die Kündigung unmittelbar auf die Geltendmachung einer überhöhten Miete folgt. Sicherlich lässt sich sagen, dass das kein einfacher Nachweis für den Vermieter ist, dass Eigenbedarf und Geltendmachung einer überhöhten Miete durch den Mieter zeitlich zusammenfallen.

Wir werden Sie gerne im Mieterschutzprozess vertreten und kann mit seiner Erfahrung auf dem Gebiet die Klage erfolgreich abwehren.

Ist die Berechnung wirklich kostenlos? Welche Kosten fallen für den Service an?

Die Berechnung ist kostenlos und umfasst die Mietspiegelberechnung der Stadt München, die vor Gericht als Nachweis einer überhöhten Miete anerkannt ist. Darüber hinaus werten wir alle Gerichtsurteile aus, die in Deutschland bisher zur Mietpreisbremse erlassen wurden und Einfluss auf die Miete haben können. Schließlich setzen wir als Rechtsanwälte, die auf die Mietpreisbremse spezialisiert sind, auch eigene mietmindernde Merkmale jeder Wohnung im Einzelfall durch.

Sie können nach der Berechnung auswählen, ob Sie uns als Rechtsanwalt beauftragen wollen. Dann können Kosten im weiteren Verlauf anfallen. Jedoch ist jeder Rechtsanwalt berufsrechtlich dazu verpflichtet seinem Mandanten keinem Prozessrisiko auszusetzen. Unsere Rechtsanwälte werden Ihnen nach sorgfältiger Prüfung, die konkreten Erfolgsaussichten nennen und Sie auf alle Kosten und Risiken im kostenlosen Beratungsgespräch hinweisen. Bevor Kosten anfallen müssen Sie nach ausführlicher Beratung eine Vollmacht unterzeichnen und damit zustimmen oder können davor jederzeit die Durchsetzung kostenlos abbrechen.

Warum Soziales Wohnen?

Wie Sie am Fragebogen erkennen werden, ist das Thema Mietpreisbremse hochkomplex. Der Fragebogen von Soziales Wohnen ist in seiner Tiefe einzigartig, verbessert sich stetig und sorgt mit Bildern für Klarheit.

Durch das sorgfältige Ausfüllen unseres Fragebogens bekommen Sie einen sehr genauen Überblick über Ihre Miete und das Mietersparnis und damit minimieren Sie das Risiko einen Prozess (auch nur zum Teil) zu verlieren.

Andere Anbieter haben sich auf die Abtretung spezialisiert. Das bedeutet Sie übertragen teuer Ihre Forderung gegen den Vermieter auf eine Inkassogesellschaft, die dann den Vermieter verklagt. Nicht leisten können diese gewerblichen Anbieter aber, dass Sie auch für die Zukunft weniger Miete zahlen müssen. Im Regelfall zieht der Vermieter Sie auch in diesen Rechtsstreit hinein durch eine parteierweiternde Widerklage. Ihnen bleibt also bei einer Abtretung der Rechtsstreit nicht erspart und brauchen dann einen eigenen Rechtsanwalt. Es empfiehlt sich von Anfang an einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Durchsetzung zu beauftragen, um sich nicht im Inkassochaos wiederzufinden.

Wie funktioniert die Fallbearbeitung bei Soziales Wohnen? An wen kann ich mich wenden?

Nach dem Ausfüllen des Fragebogens haben Sie die Gelegenheit zu entscheiden, ob Sie einen Rechtsanwalt beauftragen wollen. Ein Rechtsanwalt wird Sie daraufhin kontaktieren und den Sachverhalt und die Handlungsmöglichkeiten mit Ihnen besprechen. Zur Geltendmachung der Mietpreisbremse müssen Sie zunächst den Vermieter rügen. Die Rüge erklärt dem Vermieter in einem sachlichen und ruhigen Ton die Gesetzeslage und die Berechnungsmethode, der zur verminderten Miete. Der Vermieter bekommt eine Frist, um die zu viel bezahlte Miete zu erstatten und die günstigere Miete für die Zukunft schriftlich anzuerkennen. Sollte er nicht reagieren oder verweigern bespricht der Rechtsanwalt mit Ihnen in einem weiteren kostenlosen Beratungsgespräch das weitere mögliche gerichtliche Vorgehen und die Erfolgsaussichten in Ihrem konkreten Einzelfall. Bis zur Klageerhebung können Sie also jederzeit, ohne das Kosten anfallen, von der Geltendmachung der Mietpreisbremse absehen. Sobald der Rechtsanwalt Klage eingereicht hat, müssen Sie einen Gerichtskostenvorschuss bezahlen. Im Falle eines Gewinns, fallen fast alle Kosten dem Vermieter zur Last.

Vorteile Soziales Wohnen

  • Kostenlose Einschätzung der Mietpreishöhe
  • Volle Transparenz
  • Schnelle Bearbeitung
  • Rechtsanwälte mit Prädikatsexamen
  • Modernste Algorithmen
  • Automatische Berechnung Ihrer ortsüblichen Miete
  • von Anwälten geprüft und entwickelt
  • Mietpreis-KI

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