Aufzug in Wohnung

Die ortsübliche Vergleichsmiete berücksichtigt die Personenaufzugsgelenheit, indem der Abzug für den Altbau Wohnblock nur gegeben wird, wenn kein Fahrstuhl vorhanden ist.

Der Aufzug befördert Personen von einem Stockwerk in ein anderes und ist daher ein wertsteigerndes Kriterium mit wesentlichen Zuschlägen bei der ortsüblichen Vergleichsmiete.