Ein Gebäude oder der Teil von einem Gebäude, der zu keiner Straße ausgerichtet ist und der dadurch bei der Berechnung der ortsüblichen Miete werterhöhend wirkt.
Das Rückgebäude ist entweder durch den Zugang zu einem anderen Gebäude erreichbar oder ein schmaler mit dem KFZ nicht befahrbarer Weg führt zum Eingang.