Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeug

Parkgelegenheit als wertsteigender Faktor zur Berechnung der ortsüblichen Miete einer bestimmten Wohnung.

Maßgeblich für den werterhöhenden Faktor ist die entgeltfreie Überlassung eine Parkmöglichkeit im Mietvertrag durch den Vermieter und an den Mieter.