ortsübliche Vergleichsmiete

Der durch besondere Vorteile einer Wohnung ausgeglichene Index zur Bestimmung der Miete einer Wohnung in ortsüblichem und damit kleinteiligem Bereich um die Auswirkungen der Lage einer Wohnung zu berücksichtigen.

Wird von der Gemeinde oder Stadt aufgestellt, die durch die Verordnung für Gebiete mit angespanntem Mietmarkt ermächtigt werden, qualifizierte Mietspiegel aufzustellen.