Nach Denkmalschutzgesetz geschützte Außenfassade und damit nicht renovierbar ohne Zustimmung der Denkmalschutzbehörde.
Die denkmalgeschützte Fassade zeichnet sich immer durch eine besondere Erhaltungswertigkeit aus und das bedeutet, dass die Fassade in historischer, künstlerischer oder ästhetischer Art herausragt.