Die Wohnung ist ausgestattet in den Wohnräumen mit Parkettboden, Laminatboden, hochwertigem Holzdielenboden oder Natursteinboden und/oder Fliesenboden.
Der Bodenbelag wirkt sich als werterhöhendes Merkmal bei der Berechnung der ortsüblichen Miete der Stadt München aus und fungiert als Zuschlag auf den Quadratmeterpreis.