Mietbegrenzungsverordnung

Das Bundesgesetz ermächtigt Gemeinden durch Verordnung einen angespannten Mietmarkt feststellen zu lassen.

Diese Verordnungsermächtigung wird als Mietbegrenzungsverordnung bezeichnet und ist örtliche Voraussetzung der Anwendbarkeit des Bundesgesetzes zur Begrenzung der Mieten.