Bezeichnung der letzten Bundesgesetzänderung zum Mietspiegel mit Wirkung zum 1.7.2022.
Gemeinden, die einen angespannten Mietmarkt festgestellt haben und über mehr als 50.000 Einwohner verfügen, müssen nunmehr einen qualifizierten Mietspiegel aufstellen, um den Einwohnern die Rechtsdurchsetzung möglich zu machen und Rechtssicherheit zu gewährleisten.