Zur Bestimmung der Miethöhe im qualifizierten Mietsspiegel sind die Gemeinden verpflichtet Daten zu erheben und unter Anwendung statistischer empirischer Methoden die ortsübliche Vergleichsmiete festzulegen.
Die Daten sind in Datenbanken hinterlegt und erlauben eine Differenzierung mindestens nach Baujahr und Quadratmeterzahl.
Darüber hinaus haben viele Gemeinden weitere statistisch signifikante Differenzierungsmerkmale erhoben wie zum Beispiel Wohnlage, Baustil oder Energieeffizienz.