Die Mietpreisbremse gilt konzeptionell nicht nur im laufenden Mietverhältnis, sondern auch bei Neuvermietungen, wobei Ausnahmen und Besonderheiten konstituiert wurden.
Der Vermieter kann mehr als die 10% der ortsüblichen Miete verlangen, wenn er zum Beispiel den Mieter auf eine höhere Vormiete hingewiesen hat, bevor der Mietvertrag unterschrieben ist.