Der Begriff meint die Miete für die Überlassung der Wohnung ausschließlich der Betriebskosten. Ähnliche Bedeutung wie der Begriff Nettokaltmiete also der Miete, die quadratmeterbezogen für die Überlassung von Wohnraum zu entrichten ist und die dem Vermieter zusteht, der sie nicht an Versorgungswerke oder den Staat abführen muss.