Das Objekt in der Hand zu halt und die Gewalt auszuüben bedeutet Besitz und im Bezug auf Wohnungen nicht der Eigentümer zu sein, der davon verschieden nicht unbedigt Besitzer sein muss.
Der berechtigte Besitzer hat eine Mietvertrag abgeschlossen und wohnt mit Zustimmung des Vermieters also zu Recht und damit berechtigt in der Wohnung.