Mietpreiskontrolle

Historischer Begriff aus denen sich die Betriebskostenvereinbarung entwickelte. Ohne die Unterscheidung zwischen Miete und Betriebskosten wurde durch Gesetz zunächst der Wasserverbrauch als umlagefähig auf den Mieter erklärt und nach und nach traten weitere Positionen hinzu, bis 1950 der Rechtsbegriff Betriebskosten verwendet wurde.