Gesetz mit Wirkung zum 18. Dezember 2018 mit einigen Änderungen für das Recht der Mietpreisbremse zum Beispiel der Erweiterung für Rückforderungen für die Zeit vor der Rüge. Zu finden im Bundesgesetzblatt aus dem Jahr 2019, Band 1 auf Seite 2649 (BGBl. 2019 I 2649).